Neben einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds und weiteren Sicherungseinrichtungen sind alle Länder der EU durch die Richtlinie 94/19/EG und 97/9/EG zu einer gesetzlichen Einlagensicherung verpflichtet. Diese Gesetzliche Einlagensicherung muss derzeit mindestens 50.000€ pro Kunde zu 100% absichern - sprich die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen EU-Landes müssen mindestens diesen Betrag bspw. bei Tagesgeld oder Festgeld schützen. Ab dem 31.12.2010 gilt dann aber entsprechend der dopp...
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Veröffentlicht von: Tagesgeld-News.de - Tuesday, 21 December, 2010