Aktuelles Urteil zur Kfz-Haftpflichtversicherung Sollten Haftpflichtansprüche vom Versicherer nach einem Autounfall nicht sofort reguliert werden, müssen sich Geschädigte mindestens vier Wochen in Geduld üben. Dies geht aus einem Urteil des OLG Stuttgart vom 26. April 2010 (AZ.:3 W 15/10) hervor. Verzögerungen bis zu vier Wochen seien für den Anspruchsteller zwar ärgerlich, zu beanstanden sind diese jedoch nicht. Weiterlesen......
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Veröffentlicht von: fwdienste.de - Thursday, 5 August, 2010