Die Abgrenzung zwischen einem häuslichen Arbeitszimmer und einem Büro ist nach Aussage des FG Düsseldorf nach bestimmten Kriterien zu treffen. Dadurch sind die Merkmale, in welchem Umfang Publikumsverkehr in den Räumen stattfindet und ob fremdes Personal in den Räumen tätig wird, wesentliche Abgrenzungsmerkmale. Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegt im häuslichen Arbeitszimmer, [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 1 June, 2011