Zwischenzeitlich ist ein neues Musterverfahren vor dem FG Münster (Az.: 11 K 4489/09 F) anhängig. Es soll geklärt werden, ob die Kosten für ein typisches Erststudium an den Anschluss an das Abitur, dem Wehrdienst usw. als Werbungskosten einzuordnen sind. Die Klägerin hatte ein duales Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und wollte die Aufwendungen für das [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 17 March, 2010