Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Urteil vom 16. Dezember 2010 (VI R 43/10) unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. Im genannten Fall war der Ehemann wegen einer inoperablen organischen bedingten Sterilität zeugungsunfähig, so dass sich die Eheleute [...]...
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Veröffentlicht von: Geld-kompakt.de - Tuesday, 22 February, 2011