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Ausgaben für eine künstliche Befruchtung von der Steuer absetzbar

Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Urteil vom 16. Dezember 2010 (VI R 43/10) unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. Im genannten Fall war der Ehemann wegen einer inoperablen organischen bedingten Sterilität zeugungsunfähig, so dass sich die Eheleute [...]...

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Veröffentlicht von: Geld-kompakt.de - Tuesday, 22 February, 2011

 
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