Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 29.06.2011 will die Bundesregierung die Beitreibung von Steuern und Abgaben erheblich ausweiten. Danach soll eine ganze Reihe von Steuergesetzen bis hin zu den Regelungen über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge geändert werden. Die Neuregelung zur Erhebung von Kirchensteuer betrifft nur mit Abgeltungsteuer besteuerte Kapitalerträge. Das bestehende Übergangsverfahren [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 6 July, 2011