Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen vom 28.07.2011 entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können. Dies gilt auch für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium. Der BFH hat klargestellt, dass beruflich veranlasste Aufwendungen dem Grunde nach vorweggenommene Werbungskosten sind. Ein Veranlassungszusammenhang ist regelmäßig gegeben, wenn die erstmalige [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 24 August, 2011