Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation der Einkünfte von berufsmäßigen Betreuern und Verfahrenspflegern geändert und die Einkünfte als nicht gewerblich behandelt. Damit unterliegen die Einkünfte nicht mehr der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 15.06.2010 veröffentlicht am 13.08.2010). Somit wurden die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren, und die Einkünfte einer [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 24 August, 2010