Der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget besteht bereits seit dem 1. Januar 2008. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause zu ermöglichen. Konkret heißt das: Sie dürfen selbst entscheiden, welche Hilfe sie von wem, wann und in welcher Form annehmen. Sie agieren als Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Einen Antrag stellen [...]...
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Veröffentlicht von: Geld-kompakt.de - Tuesday, 10 August, 2010