Die Ansprüche aus einer Betriebsrente bleiben beim Jobwechsel erhalten Ob Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit – wer ein Unternehmen vor dem eigenen Rentenbeginn verlässt, sollte wissen, was dann mit den Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge passiert. Darüber informiert die unabhängige Initiative "Altersvorsorge macht Schule", an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen. Weiterlesen......
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Veröffentlicht von: fwdienste.de - Tuesday, 4 May, 2010