Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied kürzlich, dass es nicht rechtens ist, dass Kunden der Commerzbank bei der Überziehung ihres Dispositionskredites Extragebühren bezahlen müssen. Das Kreditinstitut berief sich hierbei auf eine Klausel, in welcher steht, dass neben den Überziehungszinsen für jede Überweisung nochmals jeweils fünf Euro fällig werden. Allerdings stellte sich jetzt heraus, dass diese Klausel unwirksam ist. So sei das Ausführen einer Überweisung für Kunden,...
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Veröffentlicht von: Finanzinform.de - Sunday, 29 August, 2010