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Dreimonatsfrist bei Fahrtätigkeit

Mit Urteil vom 24.02.2011 hat der BFH entschieden, dass die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung findet. Im Streitfall war der Kläger bei einer deutschen Reederei als technischer Offizier auf einem Motorschiff, das zum Fischfang in der Hochseefischerei eingesetzt wird, beschäftigt und fuhr auf diese Weise an 184 Tagen zur [...]...

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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 20 April, 2011

 
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