Eine Krankentagegeld-Versicherung gibt es auch ohne Einkommen Die Krankentagegeld-Versicherung ist auch dann weiter in Kraft, weil der Versicherte momentan kein eigenes Einkommen erzielt. Dies geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zurück (Az.: IV ZR 259/08). Der Krankentagegeldversicherer darf zwar verlangen, dass der Versicherte einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Hat er aufgrund eines Wechsels der Arbeit jedoch kurzzeitig kein Einkommen, gelte dies nicht. Weiterl...
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Veröffentlicht von: fwdienste.de - Monday, 12 July