Die Verpflichtung zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen auf elektronischem Weg hinsichtlich betrieblicher Steuern gilt sowohl bei Bilanzierern als auch bei Einnahmenüberschussrechnern. Bei Einnahmenüberschussrechnern mit Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR im Wirtschaftsjahr wird es jedoch nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. In diesem Fall wird auf die elektronische Übermittlung der EÜR [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Thursday, 16 February