Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass sich das Land auf Bundesebene mit seiner Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist für die elektronische Bilanz durchgesetzt hat. Demnach wird die Frist zur Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verlängert. Erst Ende dieses Jahres werden die Vorschriften zur elektronischen Bilanz konkretisiert. Danach blieben den Betrieben nur wenige [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 10 November, 2010