Das FG Nürnberg hat entschieden, dass die Aufwendungen infolge eines Verkehrsunfalls neben der Entfernungspauschale nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können (FG Nürnberg vom 04.03.2010). Das aktuelle Urteil widerspricht damit der Richtlinienregelung, wonach der Verkehrsunfall auf der Fahrt zur Arbeit grundsätzlich als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden kann. Das Gericht führt aus, dass die [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Thursday, 20 May