Ein neues Musterverfahren zu Erstausbildungskosten soll die derzeit unsichere Rechtslage zur unbeschränkten Abziehbarkeit klären. Ausgangspunkt ist die vor dem FG Baden-Württemberg anhängige Klage (Az. 10 K 4245/11). Ende des Jahres 2011 hat der Gesetzgeber die Abziehbarkeit von Erstausbildungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ausgeschlossen. Dies steht im Widerspruch der Rechtsprechung des BFH, der derartige Aufwendungen unbeschränkt [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 25 January