Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, wie reguläre gesetzliche Altersrenten, dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung und sind daher grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig (FG Münster vom 24.03.2010, Revision zugelassen). Im Streitfall bezog der Kläger eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Das Finanzamt erfasste [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 1 June