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Für Inlineskater und Skateboarder gilt die StVO

Für Inlineskater und Skateboarder gilt die StVO Coburg ­- Inlineskater lieben die Geschwindigkeit – 15 Stundenkilometern sind leicht zu erreichen. Für Kinder,  die Freiheit und Abenteuer auf ihren 8 Rollen bzw. den Brettern genießen, gibt es jedoch auch Risiken, die Eltern und Teens bedenken sollten. Inlineskater und Skateboarder zählen nach aktuellem Verkehrsrecht zu den Fußgängern. Und wie sie sich verhalten müssen, hat der Gesetzgeber in der StVO (Straßenverkehrsordnung) von Sept...

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Veröffentlicht von: fwdienste.de - Tuesday, 4 May, 2010

 
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