Wird ein Ferienjob nur kurzfristig ausgeübt, bleibt er unabhängig von der Höhe des Verdienstes sozialabgabefrei (von vorn herein nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr). Wird eine solche kurzfristige Tätigkeit an maximal 18 zusammenhängenden Arbeitstagen ausgeübt und verdient der Schüler/Student nicht mehr als 62 EUR (max. 12 EUR pro Stunde), kann der [...]...
Den kompletten Artikel: Ferienjobs für Schüler und Studenten lesen
Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 13 July, 2010