Bis zum 31.03.2011 sollte ggf. noch Folgendes erledigt werden: Antrag auf Anpassung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2009, Antrag auf Erlass der Grundsteuer für 2010 in bestimmten Fällen, Jahresmeldungen, Sozialversicherung (Termin hier: 15.04.2011), Beitragszahlungen für 2010 bei freiwilliger Weiterversicherung in der Rentenversicherung, Nachholen von Instandsetzungsarbeiten, für die eine Rücklage gebildet worden ist, [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 23 February, 2011