GDV empfiehlt neue Klauseln für die Rechtsschutzversicherung Der GDV hat heute neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) veröffentlicht. An den unverbindlichen ARB orientieren sich viele deutsche Rechtsschutzversicherer bei der Gestaltung ihrer Versicherungsverträge. Die neuen Bedingungen enthalten unter anderem eine Neuregelung der Kostenminderungsobliegenheit des Versicherungsnehmers. Das heißt: Der Versicherte muss die Kosten seines Rechtsstreites so gering wie ...
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Veröffentlicht von: fwdienste.de - Wednesday, 7 July