Der BFH hat mit Urteil vom 30.03.2011 entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht hat es als nicht ernstlich zweifelhaft angesehen, dass die Auskunftsgebühr auch verfassungsgemäß ist, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt (im Streitfall ca. 90.000 EUR). [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 10 May, 2011