Grobe Fahrlässigkeit: Quotenregelung nimmt Formen an Nachdem das Alles-oder-Nichts-Prinzip mit der VVG-Reform abgeschafft wurde, muss die Versicherung eines Versicherte, der einen Schaden grob fahrlässig mitverschuldet hat, anteilig zahlen. Eine vollständige Verweigerung der Leistungserbringung ist nicht weiter möglich. Hier greift dann die so genannte Quotenregelung. Mittlerweile liegen bei der Kfz-Versicherung Gerichtsurteile vor, die konkrete Quoten bei bestimmten grob fahrlässigen Hand...
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Veröffentlicht von: fwdienste.de - Thursday, 6 May, 2010