Wer beruflich das Internet nutzt oder berufliche Nachrichten oder Dateien per E-Mail verschickt, kann die privaten Aufwendungen neben den gegebenenfalls angefallen Telefonkosten als Werbungskosten geltend machen. Ohne Einzelnachweis des beruflichen Anteils der Telekommunikationskosten kann ein Pauschalbetrag von 20 % des monatlichen Rechnungsbetrages, höchstens 20 € der Monatsrechnung, als Werbungskosten angesetzt werden. Sofern die Internetkosten getrennt [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 14 June, 2011