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Ist-Versteuerung – Grenze soll bleiben

Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 21.09.2011 soll die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzgrenze dauerhaft bei 500.000 EUR bleiben. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 EUR auf 500.000 EUR war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Diese Befristung soll aufgehoben werden, weil [...]...

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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Monday, 26 September, 2011

 
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