Seit es Studiengebühren gibt, die sich von Universität zu Universität unterscheiden, gibt es immer mehr Studenten, die dagegen demonstrieren. Eine richterliche Entscheidung dürfte nun für erneuten Unmut bei allen Studenten sorgen. So entschieden Richter, dass Studiengebühren nicht dazu berechtigen, höhere BAföG-Leistungen zu beziehen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist der Meinung, dass es Studenten durchaus zuzumuten ist, die Gebühren selbst mit einem Kredit zu finanziere...
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Veröffentlicht von: Finanzinform.de - Tuesday, 31 August, 2010