Keine Beratungs- und Dokumentationspflichten bei eindeutigem Kundenwunsch Seit Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie müssen Versicherungsvermittler umfassende auf den Anlass bezogene Frage-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Gibt der Kunde zu Beginn des Beratungsgesprächs jedoch einen klaren und fest abgegrenzten Wunsch an, gilt dies jedoch nicht. Dies geht aus einer bedeutungsvollen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (OLG Hamm, 04.12.2009 - 20 U 131/09). Weiter...
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Veröffentlicht von: fwdienste.de - Wednesday, 21 July