Das BVerfG hat mit Beschluss vom 27.07.2010 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, wobei sich ein Vater mit dem Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen geringfügigem Überschreiten des Jahresgrenzbetrages nicht zufrieden geben wollte. Der Kindergeldanspruch für den maßgeblichen Ausbildungszeitraum ist entfallen, weil der sich in Ausbildung befindliche volljährige Sohn den Jahresgrenzbetrag um 4,34 EUR überschritten hat (sog. [...]...
Den kompletten Artikel: Kindergeldanspruch und Einkommensgrenze lesen
Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 31 August, 2010