Für Studierende, die bereits vor dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert haben, hat der BFH mit Urteil vom 18.06.2009 entschieden, dass in derartigen Fällen die Studienkosten für ein Erststudium immer Werbungskosten darstellen. Für Studierende, die bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, ist ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig (Az. VI R 7/10 ). Darauf sollte im [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 27 July