Der Gesetzesentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht u. a. vor, dass für die Gegenüberstellung der Entfernungspauschale mit den tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel künftig nur noch jahresbezogen eine Überprüfung stattfindet. Die Vergleichsrechnung für Entfernungspauschale und tatsächliche Kosten wird derzeit tageweise und nach Streckenabschnitten getrennt vorgenommen. Dies führt nach Aussage der Bundesregierung zu sehr komplexen Berechnungen [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 8 March, 2011