Bei der Erstellung von Steuerklärungen kann nicht auf die sog. Nachbarschaftshilfe zurückgegriffen werden. Der freundliche Nachbar, der die Steuer erledigt, macht sich selbst dann wegen Verstoßes gegen das Steuerberatungsgesetz strafbar, wenn er für seine verbotene Hilfe keine Gegenleistung erhält. Durch die Schwarzberatung machen sich nicht nur die zur Beratung nicht befugten Personen strafbar und setzen [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 10 August, 2010