Nach dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2010 ist der Investitionsabzugsbetrag dann grundsätzlich zu versagen, wenn die Investition bereits vor Einreichung der Steuererklärung getätigt wird, der Investitionsabzugsbetrag aber nicht mit der Steuererklärung geltend gemacht wird. Im Verfahren legte der Kläger Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ein und wollte den Investitionsabzugsbetrag für ein im Dezember des Folgejahres [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 19 October, 2010