Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert. Mit dem BMF-Schreiben vom 24.06.2011 hat die Finanzverwaltung zur Neuregelung Stellung genommen und auch Einzelheiten zur Anwendung der Bagatellgrenze von 5.000 EUR bekanntgegeben. Zudem wurden zu den in der [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 6 July, 2011