Mit Schreiben vom 19.04.2010 hat die Finanzverwaltung die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuervoranmeldungen bekanntgegeben. Diese sind ab Voranmeldungszeiträume Juli 2010 zu verwenden. Die Änderungen des Vordrucks betreffen die gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben, das mit Wirkung zum 01. Juli 2010 im Bereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13 b UStG) Änderungen [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 21 April, 2010