Mit zwei Urteilen vom 17.02.2011 hat der Bundesfinanzhof eine Reihe von Zweifelsfragen bei sog. innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer in andere Mitgliedsstaaten geklärt. Insbesondere wurden Fragen zur betrügerischen Ausnutzung der Umsatzsteuerbefreiung für Liefergeschäfte innerhalb der Europäischen Union erläutert. Eine Aussage betrifft die Nachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Der Unternehmer, der die Steuerfreiheit für derartige Lieferungen in Anspruch [....
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 19 July, 2011