In den Gesetzesentwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden noch zahlreiche Änderungen aufgenommen. U. a. sollen künftig Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmte Steuerermäßigungen bei der Ehegatteneinzelveranlagung demjenigen Ehegatten zugerechnet werden, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Außerdem soll der Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen werden können, auch wenn der eine Elternteil mangels Leistungsfäh...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 21 June, 2011