Mit BMF-Schreiben vom 08.12.2010 wurden die neuen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2011 veröffentlicht. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Soweit Tabakwaren entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 21 December, 2010