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Postdienstleistungen ab Juli 2010

Postdienstleistende können ab Juli 2010 umsatzsteuerfrei sein. Dazu ist zunächst eine Zulassungsbescheinigung erforderlich, die das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag erteilt. Die Umsatzsteuerbefreiung greift jedoch nicht ein, wenn die Leistung aufgrund individuell ausgehandelter Vereinbarungen oder zu Sonderkonditionen auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht wird. Universaldienstleistungen, die befreit sind, sind die Beförderung von Briefsendungen einschließli...

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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 27 July

 
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