Darauf hat die Welt lange gewartet: Die durchgestrichene Preisinformation “Statt 49,99 Euro nur 19,99 Euro“ ist nicht irreführend. Zu diesem Urteil kam jetzt das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Das Gericht in der NRW-Landeshauptstadt hebt damit das Urteil des Landgerichtes wieder auf. Der angeklagte Internethändler darf daher seine Preisinformationen wieder teilweise durchstreichen. Zum Fall: Ein Konkurrent hatte die [...]...
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Veröffentlicht von: Geld-kompakt.de - Friday, 30 July, 2010