Wer in Deutschland keiner unselbständigen Tätigkeit nachgeht, der kann selbst entscheiden, ob er Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein möchte. In den meisten Fällen sind hiervon Selbständige betroffen. Angestellte, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, können sich ebenfalls bei einer privaten Krankenversicherung versichern lassen, allerdings dürfen sie hierfür nicht die Kündigungsfristen bei der gesetzlichen Krankenversicherung...
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Veröffentlicht von: Artikel-Versicherungen.de - Monday, 28 February, 2011