Derzeit sind zwei Revisionsverfahren beim BFH zur Frage der Abgrenzung bei der Kraftfahrzeugsteuer anhängig (I R 65/09, X R 20/09). Strittig ist ob für Aufwendungen für Kraftfahrzeugsteuer ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) gebildet werden muss, soweit die Steuer noch auf die voraussichtliche Zulassungszeit der Fahrzeuge im nachfolgenden Kalenderjahr entfällt. Zwar wird die Steuer grundsätzlich erhoben; die [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 23 June, 2010