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Reverse-Charge-Verfahren beim Mobilfunk

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG gilt ab Juli 2011 auch für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen. Dies beschloss der Deutsche Bundestag; der Bundesrat soll auf seiner Sitzung Ende Mai dieser Änderung zustimmen. Ziel der Regelung ist es, Umsatzsteuerbetrug besser zu bekämpfen und so Umsatzsteuerausfälle in Millionenhöhe zu verringern. Im [...]...

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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 17 May, 2011

 
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