Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist unter anderem die richtige Leistungsbeschreibung auf der Rechnung erforderlich. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH müssen Angaben tatsächlicher Art enthalten sein, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Nach den Angaben muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht werden, über die abgerechnet worden ist. Für Kleinstunternehmer [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 20 July, 2010