Prinzipiell einmal im Jahr ist es möglich, seine Kfz-Versicherung regulär zu kündigen. Dies immer zum Ende des Monats möglich, auf den der letzte Monat der Vertragslaufzeit folgt. Für die meisten Fahrzeugeigentümer in Deutschland ist dies der 30. November – der 31. Dezember ist dann der letzte Versicherungstag, ab dem 1. Januar kann dann bei einer neuen Kfz Versicherung der neue Vertrag beginnen. Bei einigen Versicherern, die unterjährigen Laufzeitverträge anbieten, ist die Frist...
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Veröffentlicht von: Artikel-Versicherungen.de - Friday, 3 December, 2010