Die Kosten für einen Sprachkurs im Ausland können in der Regel nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden. Bei der Ermittlung der abziehbaren Kosten kommt es nicht auf den zeitlichen Anteil des Sprachunterrichts an der Dauer des Auslandsaufenthalts an (BFH vom 24.02.2011). Liegt einer Sprachreise kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde, sind die mit dem Sprachkurs verbundenen [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 25 May, 2011