Studenten, holt Euch die Steuern zurück, die Ihr noch gar nicht gezahlt habt! Denn die Kosten für eine berufliche Erstausbildung und das Erststudium können in voller Höhe absetzbar sein. Ihr wollt wissen, wie? Dann lest einfach weiter … Studenten, die direkt nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung anfangen, können die Kosten als vorab entstandene Werbungskosten in [...]...
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Veröffentlicht von: Geld-kompakt.de - Wednesday, 12 October, 2011