Zu den Voraussetzungen der Berufsausbildung gehört auch die Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht. Dies gilt nach aktuellem Urteil des BFH vom 28.04.2010 auch dann, wenn der Umfang des danach zu besuchenden Unterrichts zehn oder weniger Wochenstunden umfasst. Im Urteilsfall besuchte das Kind die Jungarbeiterklasse einer Staatlichen Berufsschule; die Unterrichtszeit betrug acht (Schul-) Stunden [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 15 June, 2010