Nach einer Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.09.2009 können Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen mehr als eine Woche von ihrem eigenen Hausstand abwesend sind, anstelle einer wöchentlichen Heimfahrt die Kosten für ein wöchentliches Telefonat mit ihren Angehörigen als Werbungskosten abziehen. Bisher hatte der BFH die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 23 June