Die Kosten für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfallende Familienheimfahrt sind steuerlich anzuerkennen. Dies gilt auch bei umgekehrten Familienheimfahrten, wenn der Ehegatte den anderen Ehegatten am Beschäftigungsort besucht, weil dieser aus beruflichen Gründen an einer Heimfahrt gehindert ist. Berufliche Gründe liegen z. B. dann vor, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Heimfahrt untersagt wird, [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 15 February, 2011